Parallelen, Vielfalt und Widersprüche in der französischen Malerei zwischen 1820 und 1880
Seltene Gegenüberstellung sogenannter »Salonmaler« und »Erneuerern der Malerei«
Folgen der Rezeption französischer Malerei, hauptsächlich im deutschsprachigen Raum
45,00 €
[D]
| 46,30 € [A]
| 54,90 SFR [CH]
Kostenfreier Versand innerhalb Deutschlands
Praised and Ridiculed
French Painting 1820-1880
In der Gegenüberstellung sogenannter »Salonmaler« und »Erneuerern der Malerei« bietet der Band einen differenzierten Blick auf die kontroversen Stilrichtungen in der französischen Malerei zwischen 1820 und 1880 sowie auf die Entwicklungen innerhalb der traditionellen Bildgattungen.
Beschreibung
Romantik, Realismus, Impressionismus – das sind noch immer die wichtigsten Stilbegriffe, mit denen die französische Malerei des 19. Jahrhunderts beschlagwortet wird. Delacroix, Courbet, Manet und viele andere verliessen damals den »Hauptweg« der Malerei, die akademisch-klassizistische Manier. Zu ihrer Zeit höchst umstritten, werden diese Maler heute weltweit als Vorläufer der Moderne gefeiert. Ganz anders verhält es sich mit den damals hochangesehenen Salonmalern wie Meissonier, Cabanel, Gérôme und Bouguereau: Heute fristen sie vor allem im deutschsprachigen Raum ein Schattendasein – zu Unrecht, denn diese spielen für das Verständnis der damaligen Entwicklungen in der Kunst eine herausragende Rolle.
Details
sofort lieferbar
Beiträge von O. Bätschmann, S. Gianfreda, M. Koos, M. Krüger, M. Leonhardt, J. H. Rubin
Text: Englisch
>> Zur Deutschen Ausgabe
248 Seiten, 184 Abbildungen in Farbe
23 × 28 cm, Broschur
Text: Englisch
>> Zur Deutschen Ausgabe
248 Seiten, 184 Abbildungen in Farbe
23 × 28 cm, Broschur
ISBN: 978-3-7774-2946-5
Schlagworte
Salonmaler, Frankreich, Malerei, Meissonier, Cabanel, Gérôme, Bouguereau
Download
» Produktsicherheit
Hirmer Verlag GmbH
Bayerstr. 57-59
80335 München
mail@hirmerverlag.de
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.
Bayerstr. 57-59
80335 München
mail@hirmerverlag.de
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.